Kontaktstellen von SiteGround gemäß den EU-Verordnungen

Diese Mitteilung beschreibt die von SiteGround Spain S.L. (“SiteGround”, “wir”, “uns”) benannten Kontaktstellen zum Zwecke der E-Mail-Kommunikation mit Behörden (mit Ausnahme von Steuerbehörden), Justiz- und Ermittlungsbehörden. Sie gilt nicht für steuerbezogene Kommunikation.

I. Kontaktstelle für den Erhalt von Entfernungsanordnungen in Bezug auf terroristische Inhalte:

In Übereinstimmung mit Art. 15 der Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte bestimmt SiteGround hiermit die folgende Kontaktstelle für den Erhalt von Entfernungsanordnungen in Bezug auf terroristische Inhalte: tcr@siteground.es. Entfernungsanordnungen können in einer der folgenden Sprachen an die Kontaktstelle gesendet werden: Englisch, Spanisch, Bulgarisch.

II. Kontaktstelle für die direkte Kommunikation mit den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Gremium gemäß dem Gesetz über digitale Dienste:

In Übereinstimmung mit Art. 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) bestimmt SiteGround hiermit die folgende Kontaktstelle für die direkte Kommunikation mit den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Gremium: compliance@siteground.es. Solche Mitteilungen können in einer der folgenden Sprachen an die Kontaktstelle gesendet werden: Englisch, Spanisch, Bulgarisch. 

III. Kontaktstelle für den Empfang sonstiger Mitteilungen von Behörden (mit Ausnahme von Steuerbehörden), Justiz- oder Ermittlungsbehörden:

SiteGround bestimmt hiermit die folgende Kontaktstelle für den Empfang aller anderen Arten von Mitteilungen von Behörden (mit Ausnahme von Steuerbehörden), Justiz- oder Ermittlungsbehörden, einschließlich Anordnungen zur Bereitstellung oder Aufbewahrung von Informationen: compliance@siteground.es. Eine solche Mitteilung kann in einer der folgenden Sprachen an die Kontaktstelle gesendet werden: Englisch, Spanisch, Bulgarisch.